Die Tätigkeiten von Lüthke + Partner

Wir für unsere Mandanten

Wir bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen, um den Mandanten die Möglichkeit zu geben, sich weitgehend auf ihre eigentliche Geschäftstätigkeit zu konzentrieren. Innerhalb eines partnerschaftlichen Verhältnisses ist dabei grundsätzlich jede gewünschte Arbeitsteilung möglich.

Infolge einer konsequenten, vielseitigen Ausrichtung auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Mandanten kann das aufgeführte Leistungsspektrum Ihnen natürlich nur in geraffter Form dargestellt werden und nur einen ganz groben Überblick über die Leistungen der Kanzlei geben. Sofern eine von Ihnen gewünschte Leistung hierin nicht enthalten ist, sprechen Sie uns bitte an.

Dienstleistungen

Wir bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen, um den Mandanten die Möglichkeit zu geben, sich weitgehend auf ihre eigentliche Geschäftstätigkeit zu konzentrieren.

Digital Workflow

Verwaltung geht heutzutage ganz einfach und unkompliziert – mit unserem beleglosen System myKanzlei.

myKanzlei

Als Plattform für einen digitalen Belegaustausch mit unseren Mandanten dient uns die Schnittstelle myKanzlei, das Netarchiv der hmd-software ag, unserem zentralen Software-Partner.

Wir für unsere Mandanten

Unsere Dienstleistungen

Wirtschaftlichen Erfolg beurteilen, Entwicklung frühzeitig erkennen

Die Finanzbuchhaltung zählt neben der Lohnbuchhaltung zu den essenziellen Kernbereichen eines jeden Unternehmens, bzw. einer jeden Unternehmensverwaltung. Durch die vollständige, richtige und zeitnahe Erstellung der Buchführung ist der Unternehmer auch in der Lage, den wirtschaftlichen Erfolg seines Unternehmens zu beurteilen und Entwicklungen zu erkennen.

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Belangen der Buchhaltung, wie z. B.:

  • Einrichtung und Erstellung von Buchführungen nach Standard-, Branchen- und individuell aufgebauten Kontenrahmen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Zusammenfassende Meldungen (EG-Binnenmarkt)
  • Offenen-Posten-Buchhaltung zur Abstimmung Ihrer Forderungen und Verbindlichkeiten – mit Ergänzungsmöglichkeiten zur Unterstützung Ihres Mahnwesens
  • Mitteilung an den Mandanten hinsichtlich fehlender, unvollständiger oder nicht ordnungsmäßiger Belege und Vorgänge
  • Anlagenbuchhaltung
  • Kostenrechnung
  • Erstellung von Bescheinigungen zu unterjährigen Ergebnissen für Banken und Ämter
  • Unterstützung Ihrer Mitarbeiter in diesen Bereichen
  • Begleitung externer Buchführungen

Unsere Leistungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung umfassen u. a. die folgenden Bereiche:

  • monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung mit
    • offenen bzw. verschlossenen Lohntüten
    • Überweisungsträgern / Datenträgern
    • Krankenkassenmeldungen (An- und Abmeldungen, Lohnfortzahlungsanträge, Jahresverdienstmeldungen)
    • Lohnsteueranmeldungen
    • Sonderermittlungen wie z. B. Berechnungen zum Mutterschaftsgeld
    • Führung der Lohnkonten
    • Resturlaubstageverwaltung
    • Erstellung von Statistiken wie z.B. für EU-Zwecke
    • Kostenstellenabrechnung
  • Lohnsteuerberatung
    • Brutto- und Nettolohnberechnungen (z. B. für Gehaltsverhandlungen)
    • Tantiemefragen
    • Unterstützung Ihrer Personalabteilung bei der Klärung von Auslandssachverhalten
    • Antrag auf Freistellung nach DBA-Recht
  • Altersvorsorgeberatung – nachgelagerte Besteuerung
  • Erstellung von Arbeits- und Verdienstbescheinigungen
  • Erstellung der Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaften, Meldungen zum Schwerbehindertengesetz
  • Begleitung bei Lohnsteuer-, Berufsgenossenschafts- und Sozialversicherungsprüfungen (LVA, BfA)

Beratung und Interessenvertretung nehmen wir für unsere Mandanten in allen Steuer-, Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten wahr:

  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Sämtliche Arten von Anträgen
  • Begleitung während Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren
  • Finanzgerichtsverfahren einschließlich der Vertretung vor dem BFH
  • Begleitung bei allen Betriebsveränderungen (vgl. hierzu auch die Ausführungen zum Punkt „Betriebswirtschaft“)
  • Immobilienerwerb zur Eigen- und Fremdnutzung
  • Nachfolgeregelungen (steuerliche Aspekte)
  • Alterssicherung im Allgemeinen und betriebliche Altersvorsorge im Besonderen

Im Rahmen der Bilanzierung und Gewinnermittlung erstellen wir für Sie u.a.:

  • Eröffnungsbilanz
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Jahresabschluss (auf Wunsch auch in englischer Sprache)
    • Bilanz
    • Gewinn- und Verlustrechnung
    • Anhang
    • Lagebericht (Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Aufstellung)
    • Sonderermittlungen wie z. B. Berechnungen zum Mutterschaftsgeld
  • Ableitung des steuerlichen Ergebnisses aus der Handelsbilanz
  • Erläuterungsbericht
  • Zwischenabschluss
  • Vorläufiger Abschluss
  • Vermögens- und Finanzstatus
  • Rechnungslegung / Prüfungstätigkeiten
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Liquidationsbilanz

Wir erledigen für Sie alle abzugebenden Steuererklärungen wie z.B.:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Gesonderte Feststellungen, wie z.B. einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellungen
  • Erbschafts- / Schenkungssteuererklärungen
  • Kapitalertragssteuererklärungen

Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen wie:

  • Existenzgründung, Aufbauberatung
  • Betriebsorganisation
  • Investionsanalysen
  • Liquiditätsplanung
  • Finanzierungsberatung, Umfinanzierung
  • Ertragsvorschauberechnungen
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Bilanzanalyse
  • Steuerbelastungsvergleiche z.B. im Zusammenhang mit
    • Unternehmensumstrukturierungen
    • Generationenwechsel
  • Unternehmens- und Anteilsbewertung
  • Unternehmens- und Anteils(ver)käufe
  • Gesellschafterwechsel
  • Sanierungsberatung
  • Treuhänderische / gutachterliche Tätigkeiten

Unterschiedlichste Größenordnungen und Branchen

Wir betreuen in unserer Kanzlei Unternehmen der unterschiedlichsten Größenordnungen, Rechtsformen und Branchen. Angefangen mit dem Existenzgründer reicht die Spanne vom Kleinbetrieb bis hin zu größeren national und international ausgerichteten Unternehmen des Mittelstandes. Daneben gehören Selbständige und Freiberufler, wie auch Geschäftsführer und andere Arbeitnehmer zu unserer Mandantschaft. Selbstverständlich beraten wir auch Privatpersonen in den unterschiedlichsten Fragestellungen.

Unter anderem betreuen wir schon seit langem erfolgreich Mandanten aus folgenden Bereichen:

  • Anlagenbau
  • Baunebengewerbe
  • Dienstleister
  • Freie Berufe
  • Gastronomie / Beherbergung
  • Handel (Einzel- / Großhandel, Handelsvertreter)
  • Handwerk
  • Heil- und Pflegeberufe / Medizinische Dienstleistungen
  • Informationstechnologie / Multi Media
  • Kfz-Gewerbe
  • Kunstgewerbe
  • Maschinenbau / Metallverarbeitung
  • Technische Berufe
  • Transport, Speditionsgewerbe
  • Vermögensverwaltungen (private und gewerbliche)

Die Vergütung

Die Vergütung der Steuerberater ist in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), einem Bundesgesetz, geregelt. Hierin wird zwischen zwei Gebührenarten unterschieden: der Wertgebühr und der Zeitgebühr. Unsere Honorare erläutern wir Ihnen gerne ausführlich.

Die Wertgebühr

Für den überwiegenden Teil der Tätigkeiten ist in der StBGebV die Wertgebühr vorgesehen. Die festzusetzende Wertgebühr berechnet sich indem ausgehend vom individuellen Gegenstandswert (z. B. der Summe der Einkünfte) die volle Wertgebühr bestimmt, und hierauf in Abhängigkeit von der Art der Leistung, dem Leistungsumfang und der Schwierigkeit eine /20-tel bzw. /10-tel Gebühr angesetzt wird.

Die Zeitgebühr

Einige Tätigkeiten, wie beispielsweise die Prüfung von Steuerbescheiden, die Teilnahme an Prüfungen oder sonstige Beratungen für die der Gesetzgeber keinen Gegenstandswert vorgesehen hat werden mit einer Zeitgebühr abgerechnet. Je nach Mitarbeiter ergeben sich hierbei unterschiedliche Stundensätze.

myKanzlei – als Basis der Digitalisierung und Automatisierung

DigitalWorkflow @ Lüthke+Partner

Wir haben den Anspruch, unseren Mandanten digitale und gleichermaßen mandanten- und prozessorientierte Lösungen anzubieten. Im Hinblick auf den stetig steigenden Fristen- und Abgabedruck und die verschiedenen Zusatzaufgaben, mit denen der steuerberatende Beruf regelmäßig konfrontiert wird, kommt den Faktoren Zeit und Effizienz eine immer größere Relevanz bei. Der auch unseren Beruf betreffende Fachkräftemangel hat dies noch einmal maßgeblich verstärkt. Hierauf zu reagieren und entsprechend zu verfahren, ist mithin unverzichtbar.

Als Plattform für einen digitalen Belegaustausch mit unseren Mandanten dient uns die Schnittstelle myKanzlei, das Netarchiv der hmd-software AG, unserem zentralen Software-Partner.

Hierüber sind wir in der Lage, die notwendigen Verwaltungsabläufe zur Digitalisierung einfach und einheitlich abzubilden, um hierüber die täglichen Verwaltungsprozesse auf beiden Seiten möglichst schlank zu halten.

Wir haben den Anspruch, unseren Mandanten digitale und gleichermaßen mandanten- und prozessorientierte Lösungen anzubieten. Im Hinblick auf den stetig steigenden Fristen- und Abgabedruck und die verschiedenen Zusatzaufgaben, mit denen der steuerberatende Beruf regelmäßig konfrontiert wird, kommt den Faktoren Zeit und Effizienz eine immer größere Relevanz bei. Der auch unseren Beruf betreffende Fachkräftemangel hat dies noch einmal maßgeblich verstärkt. Hierauf zu reagieren und entsprechend zu verfahren, ist mithin unverzichtbar.

Als Plattform für einen digitalen Belegaustausch mit unseren Mandanten dient uns die Schnittstelle myKanzlei, das Netarchiv der hmd-software AG, unserem zentralen Software-Partner.

Hierüber sind wir in der Lage, die notwendigen Verwaltungsabläufe zur Digitalisierung einfach und einheitlich abzubilden, um hierüber die täglichen Verwaltungsprozesse auf beiden Seiten möglichst schlank zu halten.

Mittels digitaler Buchführungsbearbeitung lassen sich diverse Mehrwerte nutzen. Hierfür gilt es zunächst die in den Unternehmen vorhandenen digitalen Datenbestände, welche aus Vorsystemen wie Kassen, Banken, einer Warenwirtschaft oder einem Dokumentenmanagement stammen, möglichst effektiv auch für die Buchführungsbearbeitung zu nutzen. Für eine möglichst reibungslose Umsetzung steht uns der hmd-onboarding-service unterstützend zur Verfügung.

Die Möglichkeiten der digitalen Bilderkennung und lernfähiger Softwareroutinen sind weitere wichtige Aspekte diese Möglichkeiten jetzt zu nutzen. Ein Arbeiten in „Echtzeit“ und die Nutzung einer digitalen Buchführung verbundenen Vorteile wie die Volltextsuche und die Gestaltung des Mahnwesens und Zahlungsverkehrs ohne Systembruch sind hierüber schon jetzt gestaltbar.

Angefangen bei der folgenden Abschlussbearbeitung in unserer Kanzlei, wofür uns die Belege dann vollständig mit den Buchungen verknüpft zur Verfügung stehen, gilt dies in gleicher Form für alle erdenkbaren Prüfungen, wie insbesondere der Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger. Die nochmalige Anforderung mitunter umfassender Buchführungsunterlagen gehört hiermit der Vergangenheit an, ein nicht zu unterschätzender Vorteil, gerade in einer Zeit in der es um äußerste Effizienz geht.

Da wir unseren Mandanten einen sicheren Zugang auf deren Buchführungsdaten und die hiermit verknüpften Belege einräumen können, haben diese selber die Möglichkeit mittels Volltextrecherche in sehr effizienter Form auf die Belege zugreifen zu können. Namen, Nummern, Adressen – die Recherchemöglichkeiten sind umfassend vorhanden.

In der Praxis wird hiermit in Teilen auch ein Verzicht auf eine reguläre Ablage der Papierbelege verbunden, da sich hiermit erhebliche Veraltungserleichterungen verbinden. Angefangen bei der Ablage bis hin zur sachgerechten Vernichtung der Belege. Eine GOBD-konforme Archivierung der Buchführungsdaten in unserer IT lässt dies nebst Unterstützung bei der notwendigen Verfahrensdokumentation auch grundsätzlich zu.

Gleichwohl gebieten es schon die Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit einen solchen Schritt stets individuell zu prüfen und gemeinsam abzustimmen. Auch rechtliche Fragen gilt es hierbei für den jeweiligen Fall belastbar abzuklären.

Basierend auf den in der Finanzbuchhaltung verwendeten offenen Posten kann als Übersicht eine sogenannte Zahlungsvorschlagsliste erstellt werden. Diese Vorschau versetzt Sie in die Lage, Skontofristen zu wahren oder zu verlängern, Zahlbeträge zu splitten oder per Drag & Drop Zahlungen über ein Kalendarium einfach auf andere Tage oder Wochen zu ziehen. Ebenso können mehrere Banken als Ziele hinterlegt werden, von denen die Zahlungen geleistet oder empfangen werden sollen. Bei all dem bleibt der Überblick über die Banksalden gewahrt.

Auch das Mahnwesen lässt sich bequem und in der gewünschten individualisierten Form über die digitale Anbindung – ohne Systembruch – erledigen.

Über den myKanzlei-Zugang haben Sie natürlich auch einen speziell geschützten digitalen Zugang zu allen benötigten Auswertungen der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Mittels myKanzlei-Kanzlei-Zugang sind wir in der Lage Ihnen darüber hinaus – individuell abgestimmt – noch zahlreiche weitere Inhalte digital zur Verfügung zu stellen. Dies können Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Bescheide, Rechnungen, bestimmte Verträge etc. sein. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.

Beispiel:

Gemeinsam mit unserem Partner hmd können wir Ihnen – integriert in den Digitalisierungsprozess zur Buchführungsbearbeitung – eine Workflow-Lösung anbieten, um hierüber ergänzend auch gleich den gesamten Belegfluss und notwendige Rechnungsprüfungen und Freigaben in Ihrem Unternehmen effektiv zu organisieren und transparent abzubilden – ohne Gefahr, dass Rechnungen liegen bleiben oder Skontofristen verstreichen. Durch eine Digitalisierung der Arbeitsprozesse lässt sich Zeit einsparen. Jedem Mitarbeiter wird angezeigt, was zu erledigen ist, und erhält auch gleich die notwendigen Informationen hierzu.

Digitalisierung und Automatisierung sind auch bei der Bearbeitung von Löhne und Gehältern eminent wichtige Themen für uns und unsere Mandanten, da auch hier Effizienzgewinne zwingend zu nutzen sind.

Wir sind in der Lage das gesamte Auswertungspaket im Lohnprogramm, incl. Krankmeldungen, Firmenauswertungen und SEPA-Datei vollautomatisch und digital an allen relevanten Stellen bereitzustellen. Wir selber arbeiten hier aus Überzeugung nahezu komplett digital. Auch die digitale Bereitstellung der Entgeltabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen und Jahresentgeltbescheinigungen an die Mitarbeiter gelebter Alltag. Hierdurch können auch Sie Zeit und Kosten sparen.

Zeitaufwendige Ablagen entfallen bei uns inzwischen weitgehend.

Informationen zwischen Mandant und Steuerkanzlei werden in der myKanzlei Umgebung aus Sicherheitsgründen nicht per E-Mail ausgetauscht. Auswertungen, Belege, Dokumente, Verträge, Anschreiben, u.v.m. werden vielmehr sicher übertragen. Und zwar in jede Richtung, verschlüsselt und von zwei Virenscannern überprüft. Vom Sender bis zum Empfänger.

Über die kostenlos zur Verfügung gestellte App oder unmittelbar über unsere Internetseite: über Ihren persönlichen und von Ihnen passwortgeschützten Login haben Sie Zugang auf die auf unserem Server liegenden Daten bzw. die Netarchiv liegenden Auswertungen und sonstigen Unterlagen (wie z. B. Verträge).

Unser Netarchiv nutzt das Hochleistungsrechenzentrum der eurodata AG in Saarbrücken – eines der sichersten und modernsten in Europa (zertifiziert nach ISO 27001 und ISO 22301). Dies gewährleistet eine sichere Cloud „Made in Germany“. Die Daten liegen ausschließlich in Deutschland und unterliegen damit deutschem Recht und Datenschutz.

Mit unserer niedrigen vierstelligen Berater-Nrn. gehören wir zu den ältesten DATEV-Mitgliedern.
https://www.datev.de
Die hmd-software AG aus dem bayerischen Andechs, ein Tochterunternehmen der eurodata AG, ist unser zentraler Software-Partner zur Umsetzung digitaler Abläufe und Prozessautomatisierung. Die hmd-Lösung bietet uns komplette digitale automatisierte und voll integrierte Softwarelösungen aus allen Bereichen der Steuerberatung. Rechnungswesen in Echtzeit, Kanzleiorganisation, Personen- und Betriebssteuern, Lohn und Gehalt.
https://hmd-software.com/
Mit der Cloudlösung edlohn der eurodata AG erledigen wir alles, was zu einer sicheren und zeitgemäßen Lohnabrechnung gehört.
https://www.edlohn.de/home/

Alles was Sie wissen müssen

Downloads

Merkblätter


Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen
PDF | DOC


Reisekosten (ab 2014)
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Die Notfallakte – Eine praktische Hilfe im Todesfall
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Bewirtungskosten
PDF | DOC


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Bewirtungskosten
PDF | DOC


Bewirtungskosten
PDF | DOC


Formulare der Finanzverwaltung


Fragebogen zur Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen (PDF)
PDF | DOC


Erklärung gem. § 6 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (ausfüllbare PDF-Version)
PDF | DOC

Die Kanzlei

Hier finden Sie alle Themen, die das Steuerrecht betreffen und die die neuesten Meldungen aus unserer Kanzlei.

Nachfolgend eine Übersicht zu Existenzgründung und Wirtschaftsförderung

BAB DATA-Systems

BAB DATA-SystemsDas Systemhaus BAB DATA-Systems ist seit 1972 auf dem EDV- und IT-Markt tätig und entwickelt Software in den Bereichen der Finanz-, Lohn-, Anlagen- und Bilanzbuchhaltung sowie der Steuern. BAB-StB verbindet Kanzleien und Unternehmen mit den Technologie-Ressourcen, die sie brauchen.

Link: www.babdata.de

Nachfolgend eine Übersicht zu weiteren Services

Abfrage einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-ID)

Der Vorsteuerabzug steht Unternehmern nur aus den Lieferungen/Leistungen bestehender Unternehmen zu. Damit Sie nicht Opfer einer Täuschung über die Unternehmereigenschaft des Leistenden – mit der möglichen Folge der Versagung des Vorsteuerabzugs – werden, empfehlen wir Ihnen die USt-ID Ihres Geschäftspartners zu überprüfen. Eine gültige UST-ID gilt als Indiz für ein existierendes Unternehmen.

Hinweis: die Sprache kann in der oberen rechten Ecke auf „Deutsch“ umgestellt werden.

Achtung: Sofern die Unternehmereigenschaft des Geschäftspartners nicht zweifelsfrei erwiesen ist und sich aus den Unterlagen Zweifel aufdrängen ist besondere Vorsicht geboten. Dem Buch- und Belegnachweis kommt dann eine besondere Bedeutung zu.